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Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate raus aus den Schulden.

Sie zahlen nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten.

Schuldenregulierung durch Einigung mit Ihren Gläubigern und Vermeidung der Privatinsolvenz eine bezahlbare Rate für alle Ihre Schulden

Durch die Reduzierung Ihrer monatlichen Belastung und eine mögliche Senkung der Gesamtschulden auf bis zu 80 % und mehr wird der Schuldenberg wieder überschaubar und für Sie bezahlbar.

Die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Herrn Schewtschenko, seit nunmehr 20 Jahren in der Schuldnerberatung tätig, ist ratsam, besonders wenn Sie noch über Einkünfte verfügen und somit eventuell eine Privatinsolvenz vermeiden können. Nicht selten hat Rechtsanwalt Schewtschenko in seiner Praxis Vergleiche auf 20 % der ursprünglichen Schuldsumme aushandeln können. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel 20.000,- € Schulden haben, kann ein Einmalvergleich auf 4.000,- € ohne weitere Zinsen und Kosten ausgehandelt werden. Auch hier kann in den meisten Fällen der Betrag dann auch noch in für Sie bezahlbaren Raten gezahlt werden.

Das Ziel unserer erfolgreichen Arbeit ist die außergerichtliche Schuldenregulierung durch Einigung und damit die gezielte Vermeidung Ihrer Privatinsolvenz. Regulierung durch Einigung und die Vermeidung der Privatinsolvenz. Wir setzen uns mit vereinten Kräften für Sie ein – mit kompaktem Fachwissen.

Mit dieser Perspektive beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in die Schuldenfreiheit

Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate, wenn Sie das Insolvenzverfahren vermeiden wollen.

Voraussetzungen für den Erfolg:

  • Voraussetzung für unsere Beratung und Begleitung ist, dass Sie über ein regelmäßiges Einkommen oder anderweitig über Geldbeträge verfügen, die zur Tilgung Ihrer Schulden monatlich eingesetzt werden können. Auch ein kleiner Betrag kann schon ausreichen, um Sie langfristig von der Verschuldung zu befreien. Nach gemeinsamer Festlegung einer für Sie tragbaren Rate und der Zustimmung Ihrer Gläubiger überweisen Sie einfach nur noch diesen monatlichen Betrag an eine einzige Stelle.
    Auf diese Weise kehrt in Ihrem Leben wieder Ruhe ein, denn alles andere erledigen wir für Sie.
  • Die Höhe der Rate ist zwar auch abhängig von der Anzahl der Gläubiger, Ihrem Einkommen und der Höhe Ihrer Schulden; aber mit einer angemessenen Rate können wir entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen treffen, damit Sie aus den Schulden herauskommen. Sie können wieder durchatmen, weil Sie wissen, woran Sie sind, und weil Sie den Berg nun Schritt für Schritt abtragen können. Meist sparen Sie auf diesem Weg viel Geld.
  • Dann zahlen Sie nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten.

Direktsanierung bzw. Einmalzahlung

Eventuell besteht die Möglichkeit einer Direktsanierung.

Manche Gläubiger geben sich mit einer Einmalzahlung zufrieden: 20 % des Betrags mit Sicherheit zu bekommen, ist ihnen lieber, als auf dem vollen Betrag zu bestehen, wenn ungewiss ist, ob sie ihn jemals erhalten. Durch geschicktes Verhandeln können Nachlässe von bis zu 80 % erzielt werden.

Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, vielleicht aus Ihrem Familienkreis, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgt ist, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen. Anders gesagt:
Sie tilgen den Großteil Ihrer Verpflichtungen mit einem Schlag und sind damit von den Forderungen Ihrer Gläubiger befreit!

Raus aus den Schulden

Eine außergerichtliche Einigung erspart in 100 % der Fälle das Insolvenzverfahren.

Restschuldbefreiung per Gesetz – das Insolvenzverfahren

Wenn nicht alle Gläubiger dem Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung zustimmen, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Dann werden Sie durch die gesetzlich geregelte Restschuldbefreiung schuldenfrei.

Die Insolvenzordnung bietet einen Ausweg aus der Schuldenkrise und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich endgültig von Ihren Schulden zu befreien. Das Insolvenzverfahren ermöglicht Ihnen damit im zweiten Schritt einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neubeginn.

Wartezeiten können zu finanziellen Nachteilen führen.
Durch die Überlastung der karitativen Beratungsstellen und die sehr langen Wartezeiten kann es für Schuldner zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Schuldner mit beispielsweise einer kurz bevorstehenden Lohn- oder Gehaltspfändung, anberaumten Zwangsversteigerung, Wohnungskündigung oder laufenden Kontopfändung haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten.
Der Schuldner benötigt hier eine sofortige und nachhaltige Hilfe, ohne lange Wartezeit.

Gut zu wissen: Wir sind eine kompetente Beratungsstelle und nach § 305 InsO „geeignete Personen“ im Sinne des Insolvenzrechts.

Komplette Aufarbeitung Ihrer Unterlagen

Unser Angebot umfasst im Unterschied zu diakonischen oder öffentlichen Beratungsstellen auch die vollständige Aufarbeitung Ihrer zur Überschuldung gehörenden Papiere. Alle Rechnungen, Mahnungen, Bescheide und sonstigen Nachweise werden von uns systematisch aufgearbeitet.

Wer wendet sich an „mein-Schuldenberater“?

Es wenden sich meistens die Personen an uns, die nicht zur öffentlichen Schuldnerberatung gehen möchten bzw. können oder bereits dort waren.

Ihnen ist der Ablauf in den öffentlichen Stellen zu kompliziert und/oder die Wartezeit zu lang. Selbstständige sowie nicht als „sozial schwach“ einzustufende Verschuldete wurden dort sogar schon abgewiesen. Für nicht sozial Schwache werden auch dort bereits Gebühren erhoben.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, verschuldeten und kreditgeschädigten Menschen durch schnelle und professionelle Unterstützung individuell und ohne schädigende Wartezeiten zu helfen. Wichtig auf dem Weg aus der Schuldenfalle sind begleitende Maßnahmen mit dem Ziel, schuldenfrei zu bleiben.

Bin ich überschuldet?

Man gerät in die sogenannte Überschuldung, wenn die eigenen Schulden das persönliche Vermögen bzw. Einkommen übersteigen. Ebenso kann man in eine überschuldete Situation geraten, wenn das Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, um die regelmäßig anfallenden Kosten zu bezahlen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Schuldenfalle?

Da man Schulden in der Regel verzinst zurückzahlen muss, kann aus diesem erhöhten Betrag ein Teufelskreis entstehen: Trotz regelmäßiger Zahlung kann die Schuldenlast dennoch nicht abgebaut werden, sondern wird im Gegenteil durch Mahn- und Vollstreckungskosten noch erhöht. Diese zusätzlichen Kosten sind dann ebenfalls zu verzinsen und können sogar leicht dazu führen, dass sich die Schuldsumme am Ende verdoppelt.

Dann werden aus vielen kleinen Raten erdrückende Schulden.

Komme ich aus dieser Schuldenfalle wieder raus?

Selbstverständlich – auch darin besteht unsere Aufgabe! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich von überhöhten Schulden zu befreien. Entweder werden im Rahmen von Vergleichsverhandlungen bezahlbare Raten festgelegt oder es wird eine Einmalzahlung mit allen Beteiligten vereinbart. Wenn allerdings keinerlei Geldbeträge für eine monatliche Abzahlung zur Verfügung stehen oder die außergerichtliche Einigung scheitert, muss die Verschuldung mit staatlicher Hilfe und einem Insolvenzverfahren gelöst werden.

Was ist eine Schuldnerberatung?

Unter Schuldnerberatung versteht man die fachlich kompetente Hilfestellung bei finanziellen und rechtlichen Fragen, die Personen mit Schuldenproblemen angeboten wird.

Diese Leistungen werden auch von karitativen Einrichtungen (Caritas, AWO, Diakonie), Vereinen und Rechtsanwälten angeboten. Von den einen ohne, von den anderen mit Gebühren.

Was ist eine staatlich zugelassene Schuldnerberatung?

Es gibt kostenlose staatliche Anlaufstellen, über die wir unsere Kunden informieren und an die wir bei Bedarf sogar bewusst verweisen. Wie auch Rechtsanwälte und Steuerberater haben die Mitarbeiter dieser staatlichen Schuldnerberatungen die erforderlichen Genehmigungen, um Verschuldete rechtlich zu beraten und für sie Verhandlungen mit ihren Gläubigern zu führen. Da die öffentliche Schuldnerberatung einen Teil der Sozialarbeit darstellt, bekommen Ratsuchende sozial schwache Menschen ggf. dort die nötigen umfassenden Dienstleistungen kostenlos. Viele dieser Einrichtungen lehnen aber die Sichtung, Sortierung und Aufarbeitung der benötigten und bei den Hilfesuchenden befindlichen Unterlagen ab. Entsprechende Adressen sind im Internet oder bei der jeweiligen Gemeinde zu finden.

Auch wenn wir nicht kostenlos arbeiten, haben mehrere Gerichte die Vorteile der professionellen Schuldnerberatung bestätigt.

Die Erstberatung ist für Hilfesuchende selbstverständlich kostenfrei. Es werden keine Aufnahmegebühren und keine monatlichen Vereinsbeiträge erhoben.

Wer steht hinter der Schuldnerberatungsstelle mein-Schuldenberater?

Rechtsanwalt Alexander Schewtschenko, Rechtsanwalt von mehr als 2000 Mandanten seit über 20 Jahren im Insolvenzrecht zu Hause und seit 15 Jahren in der Schuldensanierung. Rechtsanwalt Schewtschenko ist Fachanwalt für Sanierungsrecht und Insolvenzrecht, sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Somit ist er gut ausgebildet für die notwendigen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Viele Gläubiger sind uns aufgrund der jahrelangen Arbeit bekannt und wir verhandeln für Sie auf Augenhöhe mit Ihren Gläubigern.

Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate raus aus den Schulden

Sie zahlen nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten.

Schuldenregulierung durch Einigung mit Ihren Gläubigern und Vermeidung der Privatinsolvenz

eine bezahlbare Rate für alle Ihre Schulden

Durch die Reduzierung Ihrer monatlichen Belastung und eine mögliche Senkung der Gesamtschulden auf bis zu 80 % und mehr wird der Schuldenberg wieder überschaubar und für Sie bezahlbar.

Die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Herrn Schewtschenko, seit nunmehr 20 Jahren in der Schuldnerberatung tätig, ist ratsam, besonders wenn Sie noch über Einkünfte verfügen und somit eventuell eine Privatinsolvenz vermeiden können. Nicht selten hat Rechtsanwalt Schewtschenko in seiner Praxis Vergleiche auf 20 % der ursprünglichen Schuldsumme aushandeln können. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel 20.000,- € Schulden haben, kann ein Einmalvergleich auf 4.000,- € ohne weitere Zinsen und Kosten ausgehandelt werden. Auch hier kann in den meisten Fällen der Betrag dann auch noch in für Sie bezahlbaren Raten gezahlt werden.

Das Ziel unserer erfolgreichen Arbeit ist die außergerichtliche Schuldenregulierung durch Einigung und damit die gezielte Vermeidung Ihrer Privatinsolvenz. Wir setzen uns mit vereinten Kräften für Sie ein – mit kompaktem Fachwissen.

Mit dieser Perspektive beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in die Schuldenfreiheit.

Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate, wenn Sie das Insolvenzverfahren vermeiden wollen.

Voraussetzungen für den Erfolg:

  • Voraussetzung für unsere Beratung und Begleitung ist, dass Sie über ein regelmäßiges Einkommen oder anderweitig über Geldbeträge verfügen, die zur Tilgung Ihrer Schulden monatlich eingesetzt werden können. Auch ein kleiner Betrag kann schon ausreichen, um Sie langfristig von der Verschuldung zu befreien. Nach gemeinsamer Festlegung einer für Sie tragbaren Rate und der Zustimmung Ihrer Gläubiger überweisen Sie einfach nur noch diesen monatlichen Betrag an eine einzige Stelle. Auf diese Weise kehrt in Ihrem Leben wieder Ruhe ein, denn alles andere erledigen wir für Sie.
  • Die Höhe der Rate ist zwar auch abhängig von der Anzahl der Gläubiger, Ihrem Einkommen und der Höhe Ihrer Schulden; aber mit einer angemessenen Rate können wir entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen treffen, damit Sie aus den Schulden herauskommen. Sie können wieder durchatmen, weil Sie wissen, woran Sie sind, und weil Sie den Berg nun Schritt für Schritt abtragen können. Meist sparen Sie auf diesem Weg viel Geld.
  • Dann zahlen Sie nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten.

Direktsanierung bzw. Einmalzahlung

Eventuell besteht die Möglichkeit einer Direktsanierung.

Manche Gläubiger geben sich mit einer Einmalzahlung zufrieden: 20 % des Betrags mit Sicherheit zu bekommen, ist ihnen lieber, als auf dem vollen Betrag zu bestehen, wenn ungewiss ist, ob sie ihn jemals erhalten. Durch geschicktes Verhandeln können Nachlässe von bis zu 80 % erzielt werden.

Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, vielleicht aus Ihrem Familienkreis, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgt ist, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen.

Anders gesagt:Sie tilgen den Großteil Ihrer Verpflichtungen mit einem Schlag und sind damit von den Forderungen Ihrer Gläubiger befreit!

Raus aus den Schulden

Eine außergerichtliche Einigung erspart in 100 % der Fälle das Insolvenzverfahren.

Restschuldbefreiung per Gesetz – das Insolvenzverfahren

Wenn nicht alle Gläubiger dem Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung zustimmen, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Dann werden Sie durch die gesetzlich geregelte Restschuldbefreiung schuldenfrei.

Die Insolvenzordnung bietet einen Ausweg aus der Schuldenkrise und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich endgültig von Ihren Schulden zu befreien. Das Insolvenzverfahren ermöglicht Ihnen damit im zweiten Schritt einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neubeginn.

Wartezeiten können zu finanziellen Nachteilen führen.

Durch die Überlastung der karitativen Beratungsstellen und die sehr langen Wartezeiten kann es für Schuldner zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Schuldner mit beispielsweise einer kurz bevorstehenden Lohn- oder Gehaltspfändung, anberaumten Zwangsversteigerung, Wohnungskündigung oder laufenden Kontopfändung haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten.

Der Schuldner benötigt hier eine sofortige und nachhaltige Hilfe, ohne lange Wartezeit.

Gut zu wissen: Wir sind eine kompetente Beratungsstelle und nach § 305 InsO „geeignete Personen“ im Sinne des Insolvenzrechts.

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